Die Blankoverordnung kommt ... ab dem 1. November 2024 dürfen Ärztinnen und Ärzte eine Blankoverordnung für die Physiotherapie ausstellen. Möglich ist die sogenannte „Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“ zunächst für 114 Diagnosen rund um die Schulter.
Aus der Praxis für die Praxis – unter diesem Motto stehen die Veranstaltungen zur Blankoverordnung von Physio Deutschland. Dabei geht es beispielsweise um Aspekte zur Zeitplanung, der Zuzahlung und auch der Therapiemöglichkeiten in Bezug auf Auswahl der Heilmittel, Dauer und Frequenz der Behandlungsserie einer Blankoverordnung. Einen Überblick über die kommenden kostenfreien Veranstaltungen findet Ihr hier:
30. September 2024, 18.30-20:00 Uhr | Treffpunkt Wissenschaft - Fachliche Infos zur Blankoverordnung
Referierende:
Stefan Hegenscheidt, MSc, OMT, Physiotherapeut und stellvertretender Geschäftsführer der Physio-Akademie
Moderation:
Heiko Dahl
und Alexander Stirner
Weitere Informationen:
Webinar für Praxisinhaber*innen und Interessierte
9. Oktober 2024, 14.00-16:00 Uhr | Umgang mit einer Blankoverordnung
Referierende:
Andrea Rädlein, Vorsitzende Physio Deutschland
Markus Norys,Stv. Vorsitzender Physio Deutschland
Moderation:
Hannah Hecker, Stv. Vorsitzende Physio Deutschland
Weitere Informationen:
Webinar für alle Rezeptionskräfte und Interessierte.
Dokumentation und Abrechnung: Was müssen Sie beachten, damit eine reibungslose Abwicklung gemäß 124 Absatz 1 SGB V sichergestellt ist?
14. Oktober 2024, 20:00-21:30 Uhr | Treffpunkt Angestellte Spezial
Referierende:
Hannah Hecker, Stv. Vorsitzende Physio Deutschland
Moderation:
Marc Akel, Stv. Vorsitzender des Regionalverbands NRW
Weitere Informationen:
„Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“
Anwendung in der Praxis – wie kann es funktionieren?
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